Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung (bKV)?
Wie funktioniert das betriebliche Gesundheitsmanagement (bGM)?
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Wie funktioniert die betriebliche Unfallversicherung (bUV)?
Wie funktioniert eine
Bikeleasing?
Wie funktioniert die Betriebliche Berufsunfähigskeitversicherung (BBV)?
Ohne eine engagierte Belegschaft, die sich wertgeschätzt fühlt, kann kein Unternehmen langfristig erfolgreich sein. Dies erfordert das Vorhandensein qualifizierter Fachkräfte. Doch genau hier liegt das Problem: Der fortlaufende Fachkräftemangel macht es für Arbeitgeber zunehmend schwierig, neue Mitarbeiter zu gewinnen. Fachkräfte haben oft mehrere Jobangebote zur Auswahl und werden schnell von der Konkurrenz abgeworben.
Dies ist leider Teil des üblichen wirtschaftlichen Zyklus von Angebot und Nachfrage. In Branchen, in denen Bewerber knapp sind und Jobangebote zahlreich, tendieren sie natürlich dazu, die attraktivere Option zu wählen. Um Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden, müssen Arbeitgeber mehr bieten als nur ein überdurchschnittliches Gehalt.
Die richtigen Sozialleistungen spielen dabei eine entscheidende Rolle bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung.
Eine bKV kann bereits ab drei Mitarbeitern angeboten werden. Eine Ausnahme machen stationäre Krankenhaustarife wie Ein-/Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung, hier müssen mindestens 10 Mitarbeiter eine bKV abschließen.
Die Arbeitgeberbeiträge für eine bKV stellen einen Sachbezug dar und sind bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Für den Arbeitgeber stellen die betrieblich veranlassten Beiträge zur bKV sowie eventuell übernommene Pauschalsteuern und Sozialversicherungsbeiträge Betriebsausgaben dar, die steuerlich abzugsfähig sind.
Mitarbeiter, die aufgrund des Renteneintritts das Unternehmen verlassen, können den Versicherungsschutz zu bKV-Konditionen fortführen. Der Mitarbeiter trägt die Kosten der Absicherung dann selbst.
Falls ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, kann er sich innerhalb von zwei Monaten dafür entscheiden, die bKV zu Einzelvertragskonditionen fortzuführen. Die Kosten seiner Absicherung zahlt er künftig selbst. Der Versicherungsschutz wird ohne erneute Gesundheitsprüfung gewährt.